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5. Kapitalfreiheiten statt Sozialstandards.
Zentrale Vertragsprinzipien wie der freie Kapitalverkehr oder der globale Wettbewerb haben zur Ansteckung der EU mit der Finanzkrise geführt. Anstatt diese Prinzipien aus den Verträgen zu streichen, erhalten sie im Lissabon-Vertrag einen noch höheren Stellenwert. Auf gemeinsame Sozialstandards oder den Vorrang der Grundrechte konnten sich die Regierungen dagegen nicht einigen.
Freier Kapitalverkehr
Seit 1994 verordnen die EU-Verträge (Maastricht) die totale Freiheit des Kapitalflusses zwischen der EU und allen Staaten der Welt. Dass diese Politik brandgefährlich ist, erfuhren die Staaten Südostasiens schon 1998, als sie infolge der blinden Liberalisierung des Kapitalverkehrs in eine schwere Krise gerissen wurden. Jetzt hat auch die EU die Rechnung für ihre Politik des freien Geldflusses präsentiert bekommen, indem stinkfaule Immobilienkredite und ihre Derivate in dreistelliger Milliardenhöhe völlig ungehindert in die EU einreisen und sich in den Bilanzen der EU-Banken niederlassen konnten. Diese wurden zu finanziellen Giftmülldeponien. Anstatt aus der Krise zu lernen und das Dogma des freien Kapitalverkehrs in alle Welt aufzuheben, halten die Regierungen mit religiösem Eifer daran fest und wollen den Lissabon-Vertrag durchpeitschen.
Das ist ein schwerer Fehler: Das übergeordnete Ziel der Wirtschaftspolitik muss lauten: nachhaltige Entwicklung und ökologisch verträglicher wie global gerechter Wohlstand für alle. Der Kapitalfluss muss dafür als Mittel eingesetzt werden, er darf kein Ziel an sich sein.
Wettbewerb statt öffentlicher Dienstleistungen
Auch das Wettbewerbsprinzip, das über die Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen (Energie, Post, Bahn) die Leistungen für viele Menschen verschlechtert und die Tarife verteuert hat, wird durch den Lissabon-Vertrag in keiner Weise abgeschwächt, im Gegenteil:
Der neue Artikel 14 VAEU stellt klar, dass „wirtschaftliche Dienste von allgemeinem Interesse" (= öffentliche Dienstleistungen / Daseinsvorsorge) dem Wettbewerbs- und Beihilferecht der Union unterliegen!
Das bedeutet, dass grundlegende Versorgungsleistungen wie Wasser, Energie, Post, öffentlicher Verkehr, aber auch Gesundheit, Bildung oder Pensionen über den „freien" Markt unter Profitstreben und Konkurrenz organisiert werden.
Das ist das fundamentale Aus für so gut wie alle öffentlichen Dienstleistungen – obwohl diese den Menschen besonders wichtig sind! Das EU-Recht entwickelt sich zum Rammbock gegen demokratische Güter. Anstelle von Demokratie fördert der Vertrag von Lissabon die Macht der Aktionäre.
Öffentliche Güter auf EU-Ebene (zum Beispiel eine EU-Bahn oder Internet für alle) sind nicht vorgesehen!
Sozialstandards:
Während EU-Vorschriften für Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung („Maastricht-Kriterien") mit blauen Briefen und Sanktionen durchgesetzt werden, gibt es keine vergleichbaren verbindlichen Sozial- und Arbeitsstandards.
Stattdessen führen der freie Waren- und Kapitalverkehr zu
Der Lissabon-Vertrag ändert daran nichts. Dabei müsste es umgekehrt gemacht werden:
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Zuerst werden die Arbeits-, Sozial-, Lohn- und Steuerstandards vereinheitlicht (Löhne in Relation zur Wirtschaftsleistung und Kaufkraft),
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erst danach dürfen die Unternehmen ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten.
Da auch der Lissabonvertrag in der Sozial- und Steuerpolitik unverändert das Einstimmigkeitsprinzip vorsieht, wird es weiterhin möglich sein, dass ein einziges Mitgliedsland, ein einzelner Minister, jeden gemeinsamen Sozialstandard und jede Verbesserung im Arbeitsrecht verhindern kann.
Das Parlament darf in Steuerfragen nicht mitentscheiden, in der Sozialpolitik ist die Zuständigkeit der EU begrenzt.
Grundrechte:
Die an sich erfreuliche Grundrechtscharta ist mehrfach relativiert.
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Zum einen wurde sie in die Anhänge verbannt, was ein Hinweis auf ihre Gewichtung innerhalb des Vertrags ist.
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Zweitens ist sie dem restlichen Unionsrecht nicht vorgeordnet, sondern gleichgestellt. Das wird zu „spannenden" Kollisionen mit den Wirtschaftsfreiheiten führen. Die jüngsten EuGH-Urteile lassen erahnen, dass die EU-Richter den Wirtschaftsfreiheiten im Zweifelsfall Vorrang einräumen werden.
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Drittens gilt die Charta nur für die Ebene der Union, nicht aber für die Mitgliedstaaten. Wo es keine Grundrechte gibt, werden sie auch nicht geschaffen.
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Viertens gilt die Charta nicht für alle Mitgliedstaaten: Polen und Großbritannien sind ausgenommen. Neben der Strukturierten militärischen Zusammenarbeit wird durch den Lissabon-Vertrag damit ein weiteres Kerneuropa mit Peripherie geschaffen. Bei Grundrechten ist das besonders peinlich. Wie soll die EU international glaubwürdig als Menschenrechtsgemeinschaft auftreten, wenn sie sich beim freien Kapitalverkehr einig ist, nicht aber bei den Grundrechten?
10255 Menschen aus 26 EU-Mitgliedstaaten haben die Petition bereits unterzeichnet (seit September 2009) |