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1. In 26 EU-Mitgliedstaaten durften die Menschen nicht über den Lissabon - Vertrag entscheiden,
obwohl überall die große Mehrheit abstimmen wollte und in einer Demokratie alles Recht vom Volk – vom Souverän – ausgeht. Die IrInnen sind der einzige europäische Souverän, der über den Lissabon-Vertrag abstimmen durfte, und sie lehnten ihn ab.
Links dazu: Aussage des Irischen Kommissars McCreevy, dass der EU - Vertrag in den meisten Ländern abgelehnt würde: http://euobserver.com/9/28382/?rk=1
Reaktion dazu von ÖVP-Karas, die die Brisanz der offenherzigen Aussage von McCreevy unterstreicht. Beiden Statements wurden in unseren Medien jedoch nicht einmal erwähnt. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090630_OTS0132
Gewaltentrennung bedeutet mehr:
In einer Demokratie geht alle Macht vom Volk aus: vom Souverän.
Jede/r erwachsene Staatsbürger/in hat das gleiche Recht, sich an den demokratischen Prozessen wie zum Beispiel Wahlen zu beteiligen, darin kommt der Wert der Gleichheit (frz. „égalité") zum Ausdruck. Wird die Stimme an eine Vertretung delegiert, darf die Macht bei dieser nicht zu sehr konzentriert werden, das meint das Prinzip der Gewaltentrennung. Dieses demokratische Urprinzip sieht die Trennung von
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gesetzgebender (Parlament),
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ausführender (Regierung) und
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rechtsprechender (Justiz) Gewalt vor.
Außerdem müssen auch
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verfassungsgebende Gewalt (Souverän/Volk) und
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„verfasste" Gewalt (Regierung, Parlament) klar getrennt sein.
Demnach müsste die Verfassung oder ein „Grundlagenvertrag" wie der Lissabonvertrag nicht – so wie es jetzt gemacht wurde – von Regierungen und Parlamenten ausgearbeitet und angenommen werden, sondern vom allein- und letzt zuständigen Souverän: von uns.
Regierungen und Parlamente haben die Entscheidung über den „Grundlagenvertrag" an sich gerissen; dies stellt eine Entmächtigung, einen Putsch gegen die Souveräne, die höchste demokratische Instanz dar. Das ist ein zutiefst undemokratisches Vorgehen, es schwächt das Vertrauen in die EU.
Der Weg zu einer EU – Verfassung wird immer undemokratischer:
Die bisherigen Verträge der EU bis einschließlich des gegenwärtig gültigen Vertrags von Nizza wurden stets von den Regierungen ausgearbeitet und beschlossen. In seltenen Fällen gab es Volksabstimmungen. Mit jedem dieser Verträge verzichteten die Mitgliedsstaaten auf Teile ihrer Souveränität.
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Der erste Versuch, der EU eine Verfassung zu geben, unternahm das Europäische Parlament: 1984 nahm es den 22-seitigen „Spinelli-Vertrag" als Verfassung für die EU mit großer Mehrheit an. Allerdings wurde der Wille des Parlaments von den Regierungen abgeschmettert, sie hielten nichts von dieser Verfassung, weil sie ihnen offenbar zu demokratisch war.
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1993 trat dann der von den Regierungen ausgehandelte Vertrag von Maastricht in Kraft. Damit wurde aus der wirtschaftlichen eine politische Union.
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2001 folgte der Vertrag von Nizza, mit dem Ratsbeschlüsse mit qualifizierter Mehrheit statt mit Einstimmigkeit zur Regel geworden sind.
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Erst danach rangen sich die Regierungen durch, einen Konvent einzusetzen, der eine neue Verfassung ausarbeiten sollte. Dieser war jedoch weder demokratisch gewählt noch folgte er einer demokratischen Geschäftsordnung: Das Präsidium, das den Konvent eigentlich nur „moderieren" sollte, hatte die Letztentscheidung in allen Fragen und verwarf den Mehrheitswillen des Konvents in zahlreichen wesentlichen Punkten. Der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude-Juncker, selbst Konventsmitglied, meinte: „Der Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie – Show. Ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen als den Konvent." (Der Spiegel, 16. Juni 2003)
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In diesem Konvent hatten sich wieder die Regierungen, die im entscheidenden Präsidium saßen, durchgesetzt: Über das Ergebnis dieses undemokratischen Prozesses, die „EU-Verfassung", sollten nun die Bevölkerungen von mehr als zehn EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Als zwei der ersten vier Abstimmungen negativ ausgingen – das „Non" in Frankreich und das „Nee" in Holland – wurde die Serie der Volksabstimmungen abgebrochen. Und der „Verfassungsvertrag" wurde hinter verschlossenen Türen zum Vertrag von Lissabon „abgeschminkt". Laut Österreichs Außenministerin Ursula Plassnik blieben dabei 96% der inhaltlichen Substanz des Verfassungsvertrages erhalten. Dennoch meinen nun plötzlich viele führende Verfassungsjuristen, dass Volksabstimmungen nicht mehr nötig seien ... Frankreichs Staatspräsident Nikolas Sarkozy gab offen zu, dass sich die Regierungen gegen Volksabstimmungen über den Lissabon-Vertrag entschieden, weil weitere negative Abstimmungen zu befürchten gewesen seien.
Link zu „Europa nicht ohne uns" Seite 21-41 http://wissen.mehr-demokratie.de/3836.html
10255 Menschen aus 26 EU-Mitgliedstaaten haben die Petition bereits unterzeichnet (seit September 2009) |